Was alle Leasingarten gemeinsam haben
Eines ist allen Leasingarten gemeinsam: Sie geben den Leasingnehmern die Möglichkeit, neue oder neuwertige Fahrzeuge zu nutzen, die sie sich ansonsten schlichtweg nicht hätten leisten können. Hinzu kommt, dass die Leasingfahrzeuge alle paar Jahre ausgetauscht werden können. Damit kommt man als Kunde in den Genuss, stets aktuelle – oder doch zumindest sehr gute und moderne – Autos zu fahren. Und wer es gerne noch bequemer bzw. sicherer hätte, der nimmt einfach einen Rundum-Service in seinen Leasingvertrag auf und muss sich fortan nicht länger eigens um Wartung- und Instandsetzung seines Fahrzeugs kümmern. Beim Leasing von Neuwagen sind die meisten Reparaturen ohnehin von der Garantie oder Kulanz des Herstellers abgedeckt; auch fallen bei Neuwagen naturgemäß meistens keine großen Reparaturen an. Gewerbetreibende haben zudem den Vorteil, dass sie die Leasingkosten steuerlich geltend machen können. Der Sprit sowie etwaige Versicherungen müssen dagegen immer von den Leasingnehmern bezahlt werden.
Nicht selten setzt der Leasinggeber auch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung voraus. Zudem müssen alle Reparaturen sofort und ausschließlich in Vertragswerkstätten stattfinden. Nach Ablauf des Leasingvertrages gibt es hin und wieder die Möglichkeit, das geleaste Fahrzeug zu kaufen. Ansonsten gibt man es zurück, least ein neues oder das alte weiter. Für die konkrete Ausgestaltung des Leasingvertrages sind letztlich die zur Verfügung stehenden Leasingarten entscheidend. Doch welche Leasingarten gibt es nun?
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Welche Leasingarten gibt es?
Bei den Leasingarten können wir zunächst unterscheiden zwischen einem Kilometer- und einem Restwertleasing. Dies sind die beiden für einen potenziellen Leasingnehmer wohl interessantesten und wichtigsten Leasingarten.
Das Kilometerleasing ist eine Leasingart, bei der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Obergrenze für die pro Jahr sich summierende Kilometerleistung eines Leasingfahrzeugs festgelegt wird. Spult man deutlich mehr Jahreskilometer herunter, als vertraglich festgelegt wurden, so muss man für gewöhnlich nachzahlen. Umgekehrt bekommt man eine Erstattung vom Leasinggeber. In der Regel wird ein Toleranzspielraum definiert, in welchem über bzw. unter die vereinbarte Kilometergrenze abgewichen werden kann. Heute ist dies die gängigste Leasingart.
Das Restwertleasing gehört dagegen zu denjenigen Leasingarten, die sozusagen im Aussterben begriffen sind. Denn hierbei wird zu Beginn eines Leasingvertrages ein Restwert des Fahrzeugs vom Leasinggeber definiert, den das Fahrzeug beim Auslaufen des Vertrages mutmaßlich haben wird. Liegt der Wert niedriger als erwartet, so muss der Leasingnehmer unter Umständen horrende Summen nachzahlen.
Schließlich kann man auch das Gebraucht- und Neuwagenleasing als zwei Leasingarten betrachten. Diese sind relativ selbsterklärend. Beim Gebrauchtwagenleasing profitiert man letztlich von niedrigeren Raten, während man dennoch ein durchaus neuwertiges Fahrzeug nutzen kann. Dies deshalb, weil Neuwagen vor allem in den ersten Nutzungsmonaten den größten Wertverlust erfahren, wodurch eben auch die Leasingraten entsprechend sinken.
Tiefergehende Informationen zu den verschiedenen Leasingarten finden Sie in den spezifischen Themenartikeln in dieser Rubrik.