Wie funktioniert das Restwertleasing genau?
Das Restwertleasing ist, wie erwähnt, ein mögliches Finanzierungsmodell, das im Rahmen von Leasinggeschäften noch hin und wieder in Anschlag gebracht wird. Natürlich liegt es auf der Hand, dass Leasinggeber sehr daran interessiert sind, mit den geleasten Fahrzeugen einen möglichst hohen Mehrwert zu erzielen - das ist schließlich der Kern ihres Geschäfts und der Grund, aus welchem sie diesem nachgehen. Und damit dies auch tatsächlich aufgeht bzw. gelingt, muss den Leasinggebern viel daran gelegen sein, die Fahrzeuge in einem möglichst guten Zustand zu erhalten – sowohl technisch wie auch optisch.
Einerseits versuchen sie dies zu erreichen, indem sie die Wartung- und Instandsetzung der Leasingfahrzeuge ausschließlich von Vertragswerkstätten durchführen lassen; andererseits aber auch indem sie darauf achten, dass die Fahrzeuge von den Leasingnehmern in einem guten Zustand gehalten und zurückgegeben werden. Je besser dieser ist, desto höher ist der Fahrzeugwert und desto höher können folglich auch die Leasingraten angesetzt werden. Um dies sicherzustellen bzw. einigermaßen kalkulier- und planbar zu machen, arbeiten manche Leasinggeber mit dem Modell des Restwertleasings, während andere wiederum qua Begrenzung der Laufleistung einer allzu starken Wertminderung vorbeugen möchten. Mehr oder weniger durchgesetzt zu haben scheint sich heutzutage eher das letztere Modell. Das Restwertleasing wird dagegen immer seltener genutzt bzw. angeboten. Und es wird sich im Folgenden auch zeigen, warum dies so ist.
Wie der Name es bereits nahelegt, dreht sich beim Restwertleasing alles um den Restwert eines geleasten Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe. Dies lässt sich am besten anhand eines Beispiels verdeutlichen:
Nehmen wir an, Sie entscheiden sich dazu, ein Fahrzeug zu leasen, und der zuständige Berater schlägt Ihnen ein Restwertleasing vor. Der nächste Schritt besteht nun darin, den Restwert des Fahrzeugs zu verhandeln - das heißt, diesen im Grunde zu schätzen -, den das Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit mutmaßlicherweise mindestens haben soll. Sagen wir, der Wert des Leasingfahrzeugs beträgt zu Beginn des Leasingvertrages 30.000 Euro. Der Leasingvertrag wird dabei über eine Laufzeit von drei Jahren geschlossen. Für diesen Zeitraum verhandeln Leasingnehmer und Leasinggeber nun einen Wertverlust des Fahrzeugs von 15.000 Euro. Das bedeutet, dass der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Auslaufens des Leasingvertrages auf rund 15.000 Euro geschätzt wird. Um nun die Leasingraten festzulegen, wird der geschätzte Wertverlust durch die Anzahl der Laufzeitmonate geteilt. In unserem Beispiel betrüge die monatliche Leasingrate demnach rund 417 Euro. Hinzu können je nach Konzeption des jeweiligen Angebots dann noch einmalige Sonder- bzw. Anzahlungen, Zinsen sowie etwaige Reparatur- und Wartungskosten auf den Leasingnehmer zukommen.
Der zentrale Vorteil beim Restwertleasing ist, dass es keine Laufleistungsbegrenzung gibt.
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Der "heikle" Punkt beim Restwertleasing
Der heikle Punkt beim Restwertleasing liegt nun aber vor allem darin: Wird der geschätzte Restwert zum Vertragsende unterschritten, so muss der Leasingnehmer die Differenz begleichen. Umgekehrt muss aber auch der Leasinggeber dem Leasingnehmer etwas rückerstatten, wenn der Restwert höher liegen sollte, als ursprünglich geschätzt – das kommt allerdings eher selten vor. Zwar räumen viele Leasinggeber sich selbst und ihren Kunden einen gewissen Kulanzspielraum ein, der unter- bzw. überschritten werden darf; jedoch achten sie zugleich sehr penibel darauf, dass sie nichts rückerstatten müssen und nach Möglichkeit sogar noch etwas einfordern können. Diese Bestrebung drückt sich dann beispielsweise darin aus, dass sie jeden noch so kleinen und kaum wahrnehmbaren Kratzer bzw. Schaden als wertmindernd in Rechnung zu stellen versuchen. Als Laie jedoch kann man zumeist weder den Restwert noch die potenziellen Schäden eines Fahrzeugs angemessen beurteilen und kostentechnisch einschätzen, sodass man bei diesem ‚Kräftemessen‘ für gewöhnlich den Kürzeren zieht und letztlich nachzahlen muss.
Im Falle eines Neuwagenleasings kommt außerdem noch der Nachteil hinzu, dass das diese Fahrzeuge vor allem in den ersten Monaten einen beträchtlichen Wertverlust erfahren, den man bei der Restwertschätzung wohl kaum valide einschätzen kann.
Die Einschätzung des Restwerts beim Restwertleasing ist allerdings aber auch ein ganz grundsätzliches Problem. Denn aufgrund der Volatilität der Märkte, das heißt aufgrund von Preisschwankungen, die mit vielen Unvorhersehbarkeiten zu tun haben, ist es nicht ernsthaft möglich, den Restwert eines Fahrzeugs sicher einzuschätzen.
Schließlich ist noch zu beachten, dass der Restwert nicht gleichzusetzen ist mit dem Kaufpreis eines geleasten Fahrzeugs. Dies deshalb, weil manche Leasinggeber die Option anbieten, ein geleastes Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages zu kaufen – dann aber eben nicht für den geschätzten Restwert, sondern für einen Kaufpreis, der erst einmal wieder neu verhandelt werden muss.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Restwertleasing zwar mit der unbegrenzten Laufleistung einen wichtigen Vorteil aufweist, zugleich jedoch aufgrund der mit der Schätzung des Restwertes verbundenen Unsicherheit von vielzähligen Anbietern auch ein hohes Risikopotenzial für die Leasingnehmer birgt. Lassen Sie sich also stets nur von einem seriösen Partner ihres Vertrauens beraten!