Die Hauptuntersuchung bezeichnet ein Kfz-Prüfverfahren, das die meisten von uns bereits unter der landläufigen Bezeichnung »TÜV« kennen. Der TÜV („Technischer Überwachungsverein“) ist allerdings nur eine von mehreren staatlich anerkannten Prüforganisationen (beispielsweise DEKRA), welche zur Durchführung der Hauptuntersuchung berechtigt sind. Seit 2010 ist zusätzlich die Abgasuntersuchung (AU) integriert. Im Allgemein wird meistens nur von der Hauptuntersuchung gesprochen. Was kann man sich darunter vorstellen und was wird dabei untersucht?
Ein HU AU Service ist gesetzlich vorgeschrieben, das heißt man muss ihn in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen. Nach der Erstzulassung eines Fahrzeugs wird die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig. Danach muss sie alle zwei Jahre durchgeführt werden. Für Lkw, Wohnmobile und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 7.500 Kilogramm gelten 12-Monats-Intervalle. Was die Einhaltung der Fristen angeht, gilt grundsätzlich eine einmonatige Toleranz. Wird diese nicht eingehalten, drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Ziel eines HU AU Services ist es, die Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit von Kraftfahrzeugen nach StVZO sicherzustellen. Laut formeller Definition handelt es sich um eine „zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile.“ Das heißt, die HU wird durchgeführt, ohne Fahrzeugteile zu demontieren. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Hauptuntersuchung in Deutschland seit dem 1. Dezember 1951.
Zu jedem HU AU Service gehört ein Untersuchungsbericht, welcher mögliche Mängel auflistet und feststellt, ob die Hauptuntersuchung als bestanden oder nicht bestanden gilt. Die HU gilt als bestanden, sofern keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden. Sie wird mit einem Stempel im Fahrzeugschein sowie einer Prüfplakette, die am hinteren Kennzeichen angebracht wird, nachgewiesen. Werden dagegen erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, gilt das Fahrzeug als durchgefallen. Die Mängel sind zu beseitigen und das Fahrzeug nach spätestens einem Monat erneut zur Prüfung vorzufahren. Lässt man die Monatsfrist verstreichen, muss der HU AU Service vollständig neu durchgeführt werden.
HU / AU Service: Was hat es mit der Abgasuntersuchung auf sich?
Die Abgasuntersuchung ist seit einiger Zeit Teil der Hauptuntersuchung. Insofern gibt es dafür auch keine Extraplakette mehr. Allerdings erhält man eine Extra-Bescheinigung. Die AU kann bereits vor der HU durchgeführt werden, allerdings dürfen bis zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung maximal zwei Monate vergangen sein.
Seit dem Jahr 2018 wird im Rahmen der AU eine sogenannte Endrohrmessung vorgenommen, welche die Fehlerquote in Schach halten soll. 2021 soll für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor zusätzlich auch noch eine Partikelanzahlmessung eingeführt werden. Bei allen Fragen rund um den HU AU Service stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gerne Rede und Antwort. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Besuchen Sie uns gerne in einer unserer Filialen!